Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 19.05.2011

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.05.2011 - I-15 Wx 536/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15599
OLG Hamm, 10.05.2011 - I-15 Wx 536/10 (https://dejure.org/2011,15599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.05.2011 - I-15 Wx 536/10 (https://dejure.org/2011,15599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - I-15 Wx 536/10 (https://dejure.org/2011,15599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines Amtswiderspruchs im Grundbuch ist nur zulässig und wirksam mit der erforderlichen Bestimmung des Widerspruchsberechtigten; Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1652
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01

    Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    2 Z 120/82">NJW 1983, 1567, 1568; Senat FGPrax 1996, 210 = NJW-RR 1997, 593; FGPrax 2001, 98).

    Mit dieser Beurteilung hält der Senat zugleich fest an seiner Rechtsprechung, mit der er für den vergleichbaren Fall der Eintragung eines rechtsgeschäftlichen Erwerbers eines Wohnungseigentums im Grundbuch ohne die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (§ 12 WEG) die Beschwerdebefugnis der übrigen Wohnungseigentümer verneint hat (FGPrax 2001, 98; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 524).

  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87

    Auslegung einer Belastungsvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Damit liegt hier eine grundlegend andere Sachverhaltsgestaltung als diejenige vor, die dem BayObLG (NJW-RR 1987, 792) Anlass zu der Auslegung gegeben hat, dass eine von einem als Eigentümer noch eingetragenen Grundstücksverkäufer erklärte Belastungsvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung übliche Zinsen des einer Bank bestellten Grundpfandrechts mit umfasst.
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Die mit diesem Ziel beschränkte Beschwerde kann deshalb nach gefestigter Rechtsprechung nur derjenige einlegen, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste (vgl. etwa BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; …
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Zudem muss die Auslegung zu einem eindeutigen Ergebnis führen (vgl. etwa BGHZ 129, 4 = NJW 1995, 1081; Senat FGPrax 2005, 240).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Zudem muss die Auslegung zu einem eindeutigen Ergebnis führen (vgl. etwa BGHZ 129, 4 = NJW 1995, 1081; Senat FGPrax 2005, 240).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Das Grundbuchamt ist im Übrigen nicht gehindert, gem. § 53 Abs. 1 S. 1 GBO von Amts wegen einen Widerspruch mit Buchung des Beteiligten zu 3) als Berechtigten einzutragen, mag dieser Widerspruch auch gelöscht werden müssen, falls der Beteiligte zu 3) dies bewilligen sollte (BGH NJW 1985, 3070, 3071).
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    In einer solchen Verfahrenssituation kann eine Beschwerde nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO nur mit dem beschränkten Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs verfolgt werden, der einen gutgläubigen Erwerb bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des eingetragenen Rechts ausschließt (BGHZ 64, 194, 196 = NJW 1975, 1282).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03

    Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Veräußerungsbeschränkung von

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Mit dieser Beurteilung hält der Senat zugleich fest an seiner Rechtsprechung, mit der er für den vergleichbaren Fall der Eintragung eines rechtsgeschäftlichen Erwerbers eines Wohnungseigentums im Grundbuch ohne die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (§ 12 WEG) die Beschwerdebefugnis der übrigen Wohnungseigentümer verneint hat (FGPrax 2001, 98; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 524).
  • OLG Hamm, 10.07.1990 - 15 W 243/90

    Rechtsmittelverzicht; Anordnung der vorläufigen Vormundschaft; Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    2 Z 103/87">NJW 1988, 714; Senat OLGZ 1990 401, 405).
  • OLG Hamm, 12.08.1996 - 15 W 241/96

    Beschwerdeberechtigung bei Löschungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
    2 Z 120/82">NJW 1983, 1567, 1568; Senat FGPrax 1996, 210 = NJW-RR 1997, 593; FGPrax 2001, 98).
  • OLG Hamm, 26.08.2016 - 15 W 318/16

    Umfang einer Belastungsvollmacht

    Hiermit ist dem o.g. Sicherungsinteresse des Verkäufers ebenso Rechnung getragen, wie mit einer rein betragsmäßigen Beschränkung, die angesichts der üblichen Vereinbarung von Zinsen und Nebenleistungen für die Grundpfandrechte ohnehin weitgehend praxisuntauglich wäre oder dem Schutzinteresse des Verkäufers nicht genügen würde (allg. zu dieser Problematik BayObLG NJW-RR 1987, 792; Senat NJW-RR 2011, 1652).
  • OLG Frankfurt, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Wohnungseigentum: Kein Zustimmungserfordernis für Unterteilung des

    Das Oberlandesgericht Hamm hat auch durch Beschluss vom 10.05.2011 - 15 Wx 536/10 - (NZM 2004, 233) für den vergleichbaren Fall der ohne die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgten Eintragung einer Grundschuld im Erbbaugrundbuch entschieden, dass der Grundstückseigentümer zur Einlegung einer Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nicht berechtigt ist.
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2011 - 20 W 70/11

    Abgeschlossenheit für die Begründung von Wohnungseigentum nicht zwingend

    Das Oberlandesgericht Hamm hat auch durch Beschluss vom 10.05.2011 - 15 Wx 536/10 - (NZM 2004, 233) für den vergleichbaren Fall der ohne die erforderliche Zustimmung des Grundstückseigentümers erfolgten Eintragung einer Grundschuld im Erbbaugrundbuch entschieden, dass der Grundstückseigentümer zur Einlegung einer Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs nicht berechtigt ist.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25327
OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10 (https://dejure.org/2011,25327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.05.2011 - 15 Wx 536/10 (https://dejure.org/2011,25327)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 15 Wx 536/10 (https://dejure.org/2011,25327)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01

    Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Die mit diesem Ziel beschränkte Beschwerde kann deshalb nach gefestigter Rechtsprechung nur derjenige einlegen, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste (vgl. etwa BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; BayObLGZ 1977, 1, 2; NJW 1983, 1567, 1568; Senat FGPrax 1996, 210 = NJW-RR 1997, 593 ; FGPrax 2001, 98 ).

    Mit dieser Beurteilung hält der Senat zugleich fest an seiner Rechtsprechung, mit der er für den vergleichbaren Fall der Eintragung eines rechtsgeschäftlichen Erwerbers eines Wohnungseigentums im Grundbuch ohne die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (§ 12 WEG ) die Beschwerdebefugnis der übrigen Wohnungseigentümer verneint hat (FGPrax 2001, 98 ; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 524 ).

  • BayObLG, 05.03.1987 - BReg. 2 Z 18/87

    Auslegung einer Belastungsvollmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Damit liegt hier eine grundlegend andere Sachverhaltsgestaltung als diejenige vor, die dem BayObLG (NJW-RR 1987, 792 ) Anlass zu der Auslegung gegeben hat, dass eine von einem als Eigentümer noch eingetragenen Grundstücksverkäufer erklärte Belastungsvollmacht auch ohne ausdrückliche Erwähnung übliche Zinsen des einer Bank bestellten Grundpfandrechts mit umfasst.
  • BGH, 12.01.1989 - V ZB 1/88

    Zustimmungsbedürftigkeit der Übertragung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Die mit diesem Ziel beschränkte Beschwerde kann deshalb nach gefestigter Rechtsprechung nur derjenige einlegen, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste (vgl. etwa BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; BayObLGZ 1977, 1, 2; NJW 1983, 1567, 1568; Senat FGPrax 1996, 210 = NJW-RR 1997, 593 ; FGPrax 2001, 98 ).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Zudem muss die Auslegung zu einem eindeutigen Ergebnis führen (vgl. etwa BGHZ 129, 4 = NJW 1995, 1081 ; Senat FGPrax 2005, 240 ).
  • OLG Hamm, 15.03.2005 - 15 W 61/05

    Beschwerde mit dem Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Zudem muss die Auslegung zu einem eindeutigen Ergebnis führen (vgl. etwa BGHZ 129, 4 = NJW 1995, 1081 ; Senat FGPrax 2005, 240 ).
  • BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84

    Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Das Grundbuchamt ist im Übrigen nicht gehindert, gem. § 53 Abs. 1 S. 1 GBO von Amts wegen einen Widerspruch mit Buchung des Beteiligten zu 3) als Berechtigten einzutragen, mag dieser Widerspruch auch gelöscht werden müssen, falls der Beteiligte zu 3) dies bewilligen sollte (BGH NJW 1985, 3070, 3071).
  • BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74

    Beschwerde gegen Grundbucheintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    In einer solchen Verfahrenssituation kann eine Beschwerde nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO nur mit dem beschränkten Ziel der Eintragung eines Amtswiderspruchs verfolgt werden, der einen gutgläubigen Erwerb bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung des eingetragenen Rechts ausschließt (BGHZ 64, 194, 196 = NJW 1975, 1282).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 169/03

    Verstoß des Grundbuchamts gegen eine Veräußerungsbeschränkung von

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Mit dieser Beurteilung hält der Senat zugleich fest an seiner Rechtsprechung, mit der er für den vergleichbaren Fall der Eintragung eines rechtsgeschäftlichen Erwerbers eines Wohnungseigentums im Grundbuch ohne die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer (§ 12 WEG ) die Beschwerdebefugnis der übrigen Wohnungseigentümer verneint hat (FGPrax 2001, 98 ; ebenso OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 524 ).
  • OLG Hamm, 10.07.1990 - 15 W 243/90

    Rechtsmittelverzicht; Anordnung der vorläufigen Vormundschaft; Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Der Senat hat als Rechtsbeschwerdegericht die Zulässigkeit der von den Beteiligten zu 1) und 2) erhobenen ersten Beschwerde gegen die Eintragung der genannten Grundschuld von Amts wegen zu überprüfen (vgl. etwa BGH NJW 1982, 224, 226; BayObLG NJW 1988, 714; Senat OLGZ 1990 401, 405).
  • OLG Hamm, 12.08.1996 - 15 W 241/96

    Beschwerdeberechtigung bei Löschungsantrag

    Auszug aus OLG Hamm, 19.05.2011 - 15 Wx 536/10
    Die mit diesem Ziel beschränkte Beschwerde kann deshalb nach gefestigter Rechtsprechung nur derjenige einlegen, der einen Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB geltend machen kann, zu dessen Gunsten also der Widerspruch gebucht werden müsste (vgl. etwa BGHZ 106, 253, 255 = NJW 1989, 1609; BayObLGZ 1977, 1, 2; NJW 1983, 1567, 1568; Senat FGPrax 1996, 210 = NJW-RR 1997, 593 ; FGPrax 2001, 98 ).
  • BayObLG, 20.01.1983 - BReg. 2 Z 120/82
  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 103/87
  • BayObLG, 12.01.1977 - BReg. 2 Z 32/76
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